Rechtsprechung
   BVerfG, 13.12.2007 - 1 BvR 2007/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,79814
BVerfG, 13.12.2007 - 1 BvR 2007/07 (https://dejure.org/2007,79814)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.2007 - 1 BvR 2007/07 (https://dejure.org/2007,79814)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 1 BvR 2007/07 (https://dejure.org/2007,79814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,79814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Diese Grundsätze gelten entsprechend, wenn es um die Anforderungen an die Darlegung beziehungsweise Feststellung der Bedürftigkeit von Antragstellern als weitere, in § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO (beziehungsweise § 114 Satz 1 ZPO in der bis einschließlich 31. Dezember 2013 geltenden, für die angegriffene Entscheidung maßgeblichen Fassung) geregelte Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2007 - 1 BvR 2007/07 -, juris Rn. 19).
  • BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21

    Beschluss betreffend die Ablehnung von Prozesskostenhilfe überspannt

    Dementsprechend prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Fachgerichte die Anforderungen an die Darlegung der Erfolgsaussichten beziehungsweise der Bedürftigkeit überspannt haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2007 - 1 BvR 2007/07 -, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 1671/13 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18

    Recht auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von Prozesskostenhilfe aufgrund

    Das gilt für die Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ebenso wie für die Feststellung der Bedürftigkeit derjenigen, die Prozesskostenhilfe beantragen, was in § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO als weitere Voraussetzung für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe genannt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2007 - 1 BvR 2007/07 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 1671/13 -, Rn. 15).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 70/17

    Verwerfung einer offensichtlich unbegründeten Verfassungsbeschwerde - Zum

    Eine Überschreitung des Entscheidungsspielraums liegt erst dann vor, wenn die Fachgerichte bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht (vgl. BVerfGE 81, 347 - Juris Rn. 27) oder bei den Anforderungen an die Darlegung beziehungsweise Feststellung der Bedürftigkeit von Antragsstellern (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13.12.2007 - 1 BvR 2007/07 -, Juris Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 -, Juris Rn. 15) einen Maßstab verwenden, durch den einer unbemittelten Partei im Vergleich zur bemittelten die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unverhältnismäßig erschwert wird.
  • LAG Hamm, 29.08.2022 - 5 Ta 223/22

    Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung zukünftig bestehender Belastungen bei zu

    Das gilt für die Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ebenso wie für die Feststellung der Bedürftigkeit derjenigen, die Prozesskostenhilfe beantragen, was in § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO als weitere Voraussetzung für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe genannt ist (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Februar 2020, 1 BvR 1975/18, Rn. 14, juris unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2007, 1 BvR 2007/07, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014, 1 BvR 1671/13, Rn. 15).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.07.2012 - L 2 AS 82/12

    Sozialgerichtliches Verfahren: Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen

    Es ist mit dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, die eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebieten (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 m.w.N., 1 BvR 2007/07, dokumentiert nach Juris), nicht vereinbar, wenn an die Darlegung der Bedürftigkeit im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe höhere Anforderungen als im Verfahren über die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen gestellt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht